Als bekannter Patient unserer Praxis können Sie hier gerne Wiederholungs-Rezepte oder Folge-Überweisungen bestellen.
Ab 1. Januar 2024 gilt für gesetzlich Versicherte verpflichtend das neue E-Rezept. Das funktioniert leider nur, wenn Sie Ihre Versichertenkarte bereits 1x im Quartal (ab Januar – März, April – Juni, Juli – September, Oktober- Dezemeber) in der Praxis eingelesen haben.
Die Rezepte und Überweisungen liegen dann am nächsten Tag am Nachmittag für Sie zur Abholung in der Praxis bereit. Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt die Versichertenkarte mit und beachten Sie bitte unsere Sprechzeiten.